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Der Rechtsanwalt übt kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf aus. Er arbeitet nach einem anwaltlichen Berufsrecht, das gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Bundesrechtsanwaltsordnung festgelegt und geregelt ist.

Die Voraussetzung um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, ist eine Ausbildung zum Volljuristen und somit die Befähigung zum Richteramt. Sie müssen durch eine Rechtsanwaltskammer zugelassen werden und einen Eintrag in der, am Gericht aufliegenden Rechtsanwaltsliste vornehmen lassen. Zudem müssen sie einen Diensteid ablegen und bestätigen, dass sie die vorgeschriebene, gesetzliche Ordnung waren und die Pflichten des Rechtsanwaltes mit bestem Wissen erfüllen.

Rechtsanwälte arbeiten meist alleine in einer Kanzlei, können sich aber auch mit anderen Rechtsanwälten zusammen schließen, um mehr Fachgebiete und Schwerpunkte im juristischen Beistand abzudecken und den Mandanten anzubieten. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Zivilrecht, Mietrecht, Familien- oder Erbrecht, Baurecht, Arbeitsrecht, das Geltend machen von Schadensersatzansprüchen handeln. Zudem beraten Rechtsanwälte in Sachen, Unternehmensberatung (Finanzberatung Regensburg), Handels- und Gesellschaftsrecht, Gründungen und Übernahmen einer Firma, Steuerrecht (Steuerberater Regensburg) und vieles mehr.

Fahrschulen: Fahrschule Regensburg, Hotels: Regensburg Hotel, Gebrauchte Autos: Gebrauchtwagen in Regensburg.
Anwaltverein: Deutscher Anwaltverein.